Die vollständige Eingliederung von Menschen mit Behinderung beschränkt sich nicht nur auf den Alltag und das Berufsleben, sondern ist auch im Online-Bereich ein wichtiges Thema. Damit Personen mit unterschiedlichen Einschränkungen eine Website nutzen können, ist es wichtig, dass diese barrierefrei gestaltet wird. Die dafür notwendigen Maßnahmen basieren auf vier einfachen Prinzipien, die in den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG, “Web Content Accessibility Guidelines”, eine Empfehlung zur barrierefreien Gestaltung von Webseiten, die in der EU ab 2019 für öffentliche Stellen schrittweise verbindlich wird) festgelegt sind: Wahrnehmbarkeit, Verständlichkeit, Bedienbarkeit und Robustheit. Durch eine Anwendung der WCAG kann Barrierefreiheit mit ganz einfachen Mitteln garantiert werden.
Wahrnehmung und Verständlichkeit
Damit ein Besucher eine Website nutzen kann, muss er sie wahrnehmen und verstehen können. Deshalb ist es für Menschen mit Einschränkungen des Seh- oder Hörvermögens wichtig, dass es jeweils Alternativen zu einer Darstellungsart gibt. Dazu gehören beispielsweise schriftliche Erläuterungen von grafischen Elementen und Untertitel bei Audio- und Videodateien. Außerdem sollte der Kontrast das Erfassen der Inhalte erleichtern und die Darstellung der Seite durch die Einstellung der Farben und der Schriftgröße individualisierbar sein, ohne dass dabei die Bedienbarkeit der Seite leidet. Eine klare Sprache, eine selbsterklärende Struktur und verschiedene Eingabehilfen erleichtern ebenfalls die Nutzung einer Website.
Bedienbarkeit und Robustheit
Eine erleichterte Bedienung umfasst neben der Möglichkeit, ausschließlich die Tastatur zu nutzen, auch einen ausreichenden zeitlichen Puffer sowie umfassende Navigationshilfen. Selbstverständlich sollte eine barrierearme Homepage wie BLINDzeln einwandfrei funktionieren, ohne dass das Design Ausfälle verursacht. Darüber hinaus muss dafür gesorgt werden, dass die Seite umfassend genutzt werden kann. Sie sollte sich deshalb nicht nur allen gebräuchlichen Geräten anpassen und mit sämtlichen Browsern kompatibel sein, sondern auch die Verwendung von Zusatzgeräten erlauben. Dazu gehören beispielsweise Hilfsmittel wie Braille-Drucker oder Eingabehilfen. Auf diese Weise kann sichergestellt werden, dass auch stark eingeschränkte Personen die entsprechende Seite problemlos nutzen können.
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